Ausserschulische Therapien

Ausserschulische, nicht-medizinisch indizierte Therapien werden von der Christophorus-Schule nur finanziert, wenn sie vorgängig von der Schulleitung, gemäss Budgetrahmen, bewilligt sind (z.B. Logopädie, Ergotherapie usw.). Sie werden jeweils höchsten für eine Dauer von 25 Einheiten bewilligt.

Medizinisch indizierte Therapien müssen mit dem Hausarzt abgesprochen und über die Krankenkasse abgerechnet werden.